Klimaneutralität ist ein global bedeutender Begriff, der sich auf die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen und die Auswirkungen des Klimawandels bezieht. In Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt gewinnt dieser Begriff zunehmend an Bedeutung. Er beschreibt das Ziel, dass Unternehmen, Produkte und sogar ganze Länder ihre CO2-Emissionen transparent berechnen, reduzieren und – wo unvermeidbar – ausgleichen. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und die Umstellung auf ressourcenschonende Prozesse können Emissionen lokal und global reduziert werden. Mit dem Wissen um den Treibhauseffekt und die Folgen des Klimawandels ist es entscheidend, Maßnahmen zu ergreifen, um den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Unter Klimaneutralität versteht man traditionell Unternehmen, Prozesse und Produkte, deren Kohlendioxidemissionen berechnet und durch anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurden. Neben der Vermeidung und Reduktion von Emissionen galt die Kompensation lange als anerkannter Baustein im Klimaschutz – wie weit reine Kompensation als Werbeaussage tragfähig ist, wird inzwischen jedoch strenger reguliert (siehe Hinweis weiter unten).
Treibhausgase wie CO2 verteilen sich gleichmäßig in der Atmosphäre, wodurch die Treibhausgas-Konzentration überall auf der Erde in etwa gleich ist. Für die globale Treibhausgas-Konzentration spielt es daher keine Rolle, an welchem Ort auf der Erde Emissionen verursacht oder eingespart werden.
Lokal nicht vermeidbare Emissionen können deshalb grundsätzlich durch Klimaschutzprojekte an anderen Orten kompensiert werden – etwa durch Waldschutz, Aufforstung oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Wenn keine Treibhausgase emittiert werden, spricht man von Nullemission oder Emissionsfreiheit.
Bis 2050 will die EU im Kampf gegen den Klimawandel klimaneutral werden. Dieses Ziel bedeutet, dass bis Mitte des Jahrhunderts die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf nahezu null reduziert werden sollen. Die EU hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 im Europäischen Klimagesetz verankert und verfolgt dafür unter anderem die Förderung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung nachhaltiger Verkehrslösungen und die Umstellung auf kohlenstoffarme Industrieprozesse. Diese Bemühungen sollen dazu beitragen, die globale Erwärmung zu begrenzen und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren.
Vergleich von „CO2-frei" und „klimaneutral"
Die Begriffe „CO2-frei" und „klimaneutral" werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Aspekte des Klimaschutzes beschreiben. Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen gelten als CO2-frei, wenn bei ihrer Herstellung, Bereitstellung oder in Arbeitsabläufen keine Emissionen durch Treibhausgase entstehen – dieser Zustand muss für die gesamte Lieferkette einschließlich Rohstoffen, Logistik und Verpackung gelten.
„Klimaneutral" wurde in der Vergangenheit dagegen häufig für Unternehmen und Produkte verwendet, deren berechnete Emissionen durch die Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte ausgeglichen wurden. Die tatsächlich verursachten Emissionen selbst werden durch diesen Ausgleich nicht reduziert – ein Unterschied, der bei der Bewertung des Begriffs wichtig ist und auch regulatorisch zunehmend Beachtung findet.
Klimakompensation und Engagement von Unternehmen
Klimakompensation bezeichnet den Ausgleich von Treibhausgasemissionen in einem Bereich durch Einsparungen an anderer Stelle, indem Unternehmen oder Einzelpersonen in Projekte investieren, die Kohlendioxid reduzieren oder binden – etwa Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienzprojekte oder Aufforstungsprogramme.
Klimakompensation wird inzwischen zunehmend kritisch betrachtet: Sie ändert nichts an den tatsächlich verursachten Emissionen eines Produkts oder Unternehmens und gilt für sich genommen nicht mehr als ausreichend für belastbare Klimaschutz-Aussagen. Stattdessen wird zunehmend betont, dass Unternehmen auf echte Emissionsreduktion durch Innovationen und strukturelle Veränderungen setzen sollten, statt sich auf Kompensation zu verlassen.
ClimatePartner, 2006 in München gegründet, ist ein Unternehmen, das Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Bereich Klimaschutz berät. ClimatePartner berechnet die Emissionen eines Unternehmens oder Produkts und unterstützt bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion und Kompensation.
Das ClimatePartner-Siegel wird vergeben, um Produkte, Verpackungen, Dienstleistungen oder Unternehmen zu kennzeichnen, deren berechnete Emissionen über ein unterstütztes Klimaschutzprojekt ausgeglichen wurden. Das Siegel ist mit einer ID-Nummer und einer Webadresse versehen, über die Details zum unterstützten Projekt einsehbar sind.
Wichtig für die Einordnung: Das Siegel bestätigt eine Kompensationsleistung – es ist keine Aussage darüber, dass die Herstellung des Produkts selbst emissionsarm oder emissionsfrei war.
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sind zwei eng miteinander verbundene Begriffe, die darauf abzielen, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Klimaneutralität bezieht sich speziell auf den Umgang mit Treibhausgasemissionen, während Nachhaltigkeit als umfassenderes Konzept auch soziale und wirtschaftliche Aspekte einschließt.
Die auf dieser Seite beschriebene Praxis – ein Produkt oder Unternehmen allein auf Basis von CO2-Kompensation als „klimaneutral" zu bewerben – wird mit der UWG-Novelle zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) ab dem 27.09.2026 als irreführende Geschäftspraxis eingestuft. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass reine Kompensation fälschlich den Eindruck erweckt, das Produkt selbst habe keine oder eine positive Klimawirkung – die tatsächlich verursachten Emissionen ändern sich durch den Ausgleich nicht. Weiterhin zulässig bleiben Aussagen zu tatsächlich erzielten, nachprüfbaren Emissionsreduktionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Werbeaussagen mit „klimaneutral" oder vergleichbaren Begriffen sollten vor dem Stichtag rechtlich geprüft werden.
Manche Werbeartikel in unserem Sortiment werden von Herstellerseite mit einem ClimatePartner-Siegel oder vergleichbaren Kompensationsnachweisen ausgezeichnet. Ein solches Siegel dokumentiert, dass für den jeweiligen Artikel eine CO2-Kompensation über ein Klimaschutzprojekt erfolgt ist – es ist keine Aussage darüber, dass die Herstellung des Produkts selbst emissionsarm war. Angaben zu einem konkreten Kompensationssiegel entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktbeschreibung; wir geben diese Information als Herstellerangabe weiter, ohne sie selbst zu verifizieren.
Weitere Informationen zu Materialien mit umweltbezogenen Eigenschaften finden Sie in unserem Beitrag Nachhaltigkeit sowie im Sortiment unter Süßigkeiten & Schokolade.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Werbeaussagen zu Klimaneutralität oder Kompensationssiegeln empfehlen wir eine Prüfung im Einzelfall vor Veröffentlichung.
Quellen:
T. Brendel, Werbemittel24.com, Stand: 09.09.2026