Zuwendungsbesteuerung (§ 37b EStG)
Die Zuwendungsbesteuerung nach § 37b EStG erlaubt Unternehmen, die Einkommensteuer für Geschenke und andere Sachzuwendungen an Geschäftspartner oder Mitarbeitende pauschal mit 30 % selbst zu übernehmen. Der Empfänger muss das Geschenk dann nicht mehr selbst versteuern. Für Werbegeschenke ist das wichtig, weil ein Präsent sonst beim Beschenkten als steuerpflichtiger Vorteil gelten kann. Streuartikel bis 10 Euro sind davon ausgenommen.
Die wichtigsten Wertgrenzen auf einen Blick
| Situation | Grenze | Was gilt |
| Streuartikel | bis 10 € netto je Artikel | Keine Pauschalsteuer nach § 37b nötig, keine Empfängerliste |
| Geschenk an Geschäftspartner | bis 50 € pro Empfänger und Jahr | Als Betriebsausgabe abziehbar (seit 2024, vorher 35 €) |
| Geschenk über 50 € | über 50 € pro Empfänger und Jahr | Gesamter Betrag nicht als Betriebsausgabe abziehbar |
| Pauschalsteuer § 37b | 30 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer | Übernimmt die Steuer für den Empfänger, höchstens 10.000 € je Empfänger und Jahr |
| Aufmerksamkeit an Mitarbeitende | bis 60 € brutto | Steuerfrei bei persönlichem Anlass, z. B. Geburtstag |
| Sachbezug an Mitarbeitende | bis 50 € pro Monat | Steuerfrei als Sachbezugsfreigrenze, wenn sonst keine Sachbezüge anfallen |
So funktioniert die Pauschalierung
Entscheidet sich ein Unternehmen für § 37b, zahlt es auf den Wert der Zuwendung 30 % pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt und informiert den Empfänger darüber. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres, getrennt nach Geschäftspartnern und eigenen Mitarbeitenden. Wichtig: Die übernommene Pauschalsteuer zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Geschenkwert. Ein Präsent für 45 Euro kann deshalb mit Pauschalsteuer über die 50-Euro-Grenze rutschen.
Bedeutung für Werbeartikel
- Kleine Werbeartikel wie Kugelschreiber, Haftnotizen oder Feuerzeuge bleiben als Streuartikel meist steuerlich unkompliziert.
- Hochwertige Präsente wie Powerbanks, Thermobecher oder Geschenksets sollten so kalkuliert werden, dass Artikel, Veredelung, Verpackung und ggf. Pauschalsteuer zusammen unter 50 Euro bleiben.
- Aufzeichnung: Geschenke an Geschäftspartner müssen einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, mit Empfänger, Anlass und Wert.
Mehr zur Definition finden Sie im Wiki-Eintrag Streuartikel. Bei der Auswahl passender Artikel in Ihrem Budget hilft unser Team gern: [email protected].
Häufige Fragen
Ist die 50-Euro-Grenze brutto oder netto?
Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug gilt der Nettowert, sonst der Bruttowert. Die Grenze gilt pro Empfänger und Jahr, nicht pro Anlass.
Muss ich § 37b nutzen?
Nein, es ist ein Wahlrecht. Ohne Pauschalierung muss der Empfänger das Geschenk grundsätzlich selbst versteuern, was für Geschäftspartner unangenehm sein kann.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte lassen Sie konkrete Fälle von Ihrer Steuerberatung bzw. Rechtsberatung prüfen.
Quellen
Autor: T. Brendel, Werbemittel24.com · Stand: 27.10.2026