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Öko-Label bei Werbemitteln: Orientierung im Siegel-Dschungel – was ab dem 27. September 2026 gilt
18. September 2026 Thoralf Brendel

Veröffentlicht am 16. September 2026 von Thoralf Brendel

Öko-Label bei Werbemitteln: Orientierung im Siegel-Dschungel – und was ab dem 27. September 2026 gilt

Öko Label

Ab dem 27. September 2026 gilt: Wer „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" auf einen Werbeartikel schreibt, ohne es belegen zu können, verstößt gegen das novellierte UWG und riskiert entsprechende Bußgelder.

"Grüne" Werbebotschaften gehören in der Werbeartikelbranche und bei Werbemitteln längst zum guten Ton – vom FSC-zertifizierten Bleistift bis zur Trinkflasche aus recyceltem PET. Doch mit der EmpCo-Richtlinie der EU und ihrer Umsetzung ins deutsche Wettbewerbsrecht wird aus der Kür eine Pflicht mit Nachweis: Pauschale Umweltaussagen ohne Beleg sind ab dem Stichtag nicht mehr gestattet, unabhängig davon, ob sie auf der Verpackung, der Produktseite im Online-Shop oder in Social Media stehen.

Tragfähig bleiben ab dem 27. September 2026 nur echte Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel; aspektbezogene Siegel wie FSC, GOTS oder GRS gelten ausschließlich für den jeweils zertifizierten Bereich, nicht für das gesamte Produkt. Floskeln, selbst gestaltete Öko-Logos und reine Kompensationsaussagen wie „klimaneutral" ohne belegten Reduktionsplan fallen aus jedem Werbetext – unabhängig vom Kanal. Diese Einordnung gibt die Bewertung und Sicht von Werbemittel24.com wieder und stellt keine verbindliche Rechtsberatung im Siegel-Dschungel dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag 27.09.2026, keine Übergangsfrist: Pauschale Begriffe wie „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" sind ohne Nachweis einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung" verboten – EU-weit einheitlich, in Deutschland über die UWG-Novelle.
  • Echte Typ-I-Umweltzeichen wie Blauer Engel oder EU Ecolabel bleiben die sicherste Grundlage für allgemeine Umweltaussagen.
  • Aspektbezogene Siegel wie FSC, GOTS oder GRS bleiben gültig – aber nur für genau den Aspekt, den sie zertifizieren, nicht als Freifahrtschein fürs ganze Produkt.

1 | Warum Werbemittel-Öko-Label gerade jetzt über Vertrauen entscheiden

Nachhaltigkeit ist in der Werbeartikelbranche von der Kür zur Pflicht geworden – und Käufer schauen inzwischen genauer hin, welches Siegel tatsächlich etwas bedeutet.

Werbeartikel standen lange unter dem Generalverdacht, nur billige Wegwerfware zu sein. Dieses Bild hat sich gewandelt: Zertifizierungen und Transparenz gewinnen an Bedeutung, und gerade Unternehmen mit eigener ESG-Berichtspflicht erwarten beim Einkauf inzwischen belastbare Nachweise statt bloßer Marketingversprechen.

Die Herausforderung dabei: Nicht jedes grüne Blatt-Symbol auf einer Verpackung steht für eine geprüfte Umweltleistung. Manche Siegel sind staatlich anerkannt und werden nach strengen, öffentlich einsehbaren Kriterien vergeben, andere sind private Marketinginstrumente ohne unabhängige Prüfung dahinter. Für Unternehmen, die Werbemittel mit Umweltaussagen bewerben oder verschenken, ist genau diese Unterscheidung ab sofort relevant.

2 | Die Rechtslage ab 27. September 2026: EmpCo-Richtlinie und UWG-Novelle

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) wird über das novellierte UWG zum deutschen Recht – mit einer „schwarzen Liste" verbotener Umweltaussagen und ohne Übergangsfrist.

Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als EmpCo-Richtlinie. Sie wird in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt und gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich – auch für Werbemittel, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Umlauf sind. Eine Abverkaufs- oder Übergangsfrist ist weder EU-seitig noch im deutschen Gesetz vorgesehen.

Konkret verbietet diese Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG n. F. vier Praktiken, die in der Werbeartikelbranche bisher gängig waren:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg – Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „nachhaltig", „ökologisch" oder „biologisch abbaubar" sind nur noch zulässig, wenn ihnen eine anerkannte Umweltleistung zugrunde liegt, etwa ein EU Ecolabel oder ein Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I.
  • Teilaspekte, die als Gesamtaussage verkauft werden – „aus Recyclingmaterial" ist unzulässig, wenn tatsächlich nur die Verpackung recycelt ist, der Artikel selbst aber nicht.
  • Kompensationsbasierte Klimaaussagen – „klimaneutral" oder „CO2-neutral" dürfen nicht mehr allein auf CO2-Ausgleich außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette gestützt werden.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel – selbst entworfene grüne Logos oder Gütezeichen ohne staatliche Anerkennung oder unabhängige Drittprüfung sind nicht mehr gestattet.

Wichtig für B2B-Anbieter wie Werbemittel24: Reine interne B2B-Kommunikation ist zwar ausgenommen, doch sobald ein Text öffentlich zugänglich ist – Website, Produktseite, Katalog, LinkedIn-Post, sogar ein frei einsehbarer Blogartikel –, fällt er unter die neuen Regeln, auch wenn sich die Botschaft eigentlich an Geschäftskunden richtet. Bei Verstößen drohen entsprechende Bußgelder.

3 | Anerkannte Umweltzeichen im Überblick: die echten Typ-I-Label

Nur staatlich anerkannte oder nach ISO 14024 zertifizierte Typ-I-Umweltzeichen liefern die Beleggrundlage für allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" – und davon gibt es deutlich weniger, als der Markt suggeriert.

LabelWas es prüftRelevant für WerbemittelStatus
Blauer Engel Ganzheitliche Umweltprüfung nach RAL- und UBA-Kriterien über den Produktlebenszyklus Kugelschreiber, Notizbücher, Textilien, Elektronikzubehör Staatlich anerkannt (DE)
EU Ecolabel (Euroblume) EU-weites Typ-I-Umweltzeichen für zahlreiche Produktgruppen Textilien, Papierprodukte, Kosmetik-Give-aways EU-weit staatlich anerkannt
Nordic Swan / Österreichisches Umweltzeichen Nationale Typ-I-Umweltzeichen mit ähnlicher Systematik wie der Blaue Engel Skandinavien- bzw. Österreich-Bezug im Vertrieb Staatlich anerkannt
Der Grüne Knopf Staatliches Textilsiegel: soziale und ökologische Kriterien entlang der Lieferkette Textile Werbeartikel (Shirts, Taschen, Caps) Staatlich anerkannt (DE)

Nur diese Kategorie von Siegeln erfüllt aktuell zuverlässig den Anspruch der „anerkannten hervorragenden Umweltleistung", den die EmpCo-Richtlinie für pauschale Aussagen verlangt. Wer also weiterhin „umweltfreundlicher Werbeartikel" auf eine Produktseite schreiben will, kommt an einem dieser Label kaum vorbei.

4 | Aspektbezogene Zertifizierungen: FSC, GOTS, OEKO-TEX, GRS & Co.

Die meisten Siegel, die in der Werbeartikelbranche kursieren, zertifizieren nicht das ganze Produkt, sondern einen klar umrissenen Aspekt – und genau so, präzise formuliert, dürfen sie weiterhin beworben werden.

LabelZertifizierter AspektRelevant für Werbemittel
FSC / PEFC Herkunft des Holzes aus nachhaltiger Forstwirtschaft Holzkugelschreiber, Notizbücher, Holz-USB-Sticks
GOTS Bio-Baumwolle und -Fasern entlang der gesamten Textilkette Baumwolltaschen, T-Shirts, Beanies
OEKO-TEX Standard 100 Schadstofffreiheit von Textilien – kein Bio- oder Fair-Nachweis Poloshirts, Handtücher, Taschen
GRS (Global Recycled Standard) Rezyklatanteil plus Sozial- und Umweltkriterien in der Lieferkette Rucksäcke, Trinkflaschen aus recyceltem PET
Fairtrade Faire Handelsbedingungen und Mindestpreise – primär sozial, nicht ökologisch Schokolade, Kaffee, Baumwollprodukte
EMAS / ISO 14001 Umweltmanagementsystem des Herstellers – kein Produktlabel Aussagen über den Betrieb, nicht über den einzelnen Artikel

Der Unterschied zur „schwarzen Liste" ist entscheidend: Eine Aussage wie „Kugelschreiber aus 100 % FSC-zertifiziertem Holz" bleibt zulässig, weil sie spezifisch, belegt und einem klar benannten Aspekt zugeordnet ist. Verboten wird erst der Sprung von dort zu „nachhaltiger Kugelschreiber" – denn das FSC-Siegel sagt nichts über Herstellung, Druckfarben, Transportweg oder Verpackung aus.

Eine häufige Verwechslung in der Branche betrifft amfori BSCI: Das Programm prüft Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, ist also ein Sozialstandard und kein Umweltsiegel.

5 | Was ab sofort nicht mehr reicht: Eigenkreationen, Floskeln, Kompensation

Vier Formulierungen, die in Katalogen und Produktseiten der Branche noch immer alltäglich sind, werden zum 27. September zum Bußgeldrisiko.

  • „Nachhaltiger Werbeartikel" ohne jeden Beleg – die häufigste und ab sofort riskanteste Formulierung im gesamten Sortiment.
  • „Klimaneutraler Versand" oder „klimaneutrales Produkt", gestützt allein auf gekaufte CO2-Zertifikate außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette.
  • Selbst gestaltete grüne Blätter, Kreisläufe oder „Eco"-Wortmarken auf Verpackung oder Produktseite ohne echte Zertifizierung dahinter.
  • „Aus Recyclingmaterial", wenn nur die Verpackung, nicht aber der beworbene Artikel selbst aus recyceltem Material besteht.

6 | Praxis-Checkliste für rechtssichere Werbetexte

Wer diese sechs Punkte vor jeder Umweltaussage prüft, ist für den 27. September gewappnet.

  1. Zertifikat vor Behauptung: Erst das gültige Zertifikat beim Lieferanten anfordern, dann die Aussage formulieren – nicht umgekehrt.
  2. Aspekt statt Pauschale: „Aus 100 % recyceltem PET, GRS-zertifiziert" statt „nachhaltiger Werbeartikel".
  3. Beleg direkt mitliefern: Nachweis oder Zertifikatnummer im selben Medium zeigen, nicht nur „auf Anfrage erhältlich".
  4. Kompensation sauber trennen: Klimaneutralität nie allein auf CO2-Ausgleich stützen, sondern nur mit belegtem Reduktionsplan.
  5. Keine Eigenkreationen: Kein selbst gestaltetes grünes Siegel ohne echte Zertifizierung im Hintergrund verwenden.
  6. B2B schützt nicht automatisch: Sobald ein Text öffentlich zugänglich ist, gilt EmpCo auch für Inhalte, die eigentlich Geschäftskunden ansprechen sollen.

7 | Fazit: Weniger behaupten, mehr belegen

Die EmpCo-Richtlinie beendet keine „grüne" Werbebotschaft, sie beendet die unbelegte. Wer beim Einkauf auf anerkannte Typ-I-Umweltzeichen wie den Blauen Engel oder das EU Ecolabel setzt und aspektbezogene Siegel wie FSC, GOTS oder GRS präzise statt pauschal einsetzt, kann auch nach dem 27. September 2026 mit gutem Gewissen und rechtssicher „grün" werben. Wer stattdessen weiter auf Floskeln und selbst gebastelte Blatt-Icons setzt, riskiert ab diesem Datum mehr als nur einen Imageschaden.

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Quellen

  • PSI Journal – Special: Nachhaltigkeit, „Grüne Botschaften streuen", September 2026
  • Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), EUR-Lex
  • IHK Schwerin: „Ab 27.09.2026 neue Regelungen im UWG: Greenwashing ade"
  • GWW – Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e. V.
  • Umweltbundesamt / RAL gGmbH: Der Blaue Engel – Vergabekriterien

Autor: Thoralf Brendel, Werbemittel24.com, Stand: 16. September 2026

Diese Einordnung gibt die Bewertung und Sicht von Werbemittel24.com wieder und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.